Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. Als Gremium für pastorale Belange berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte, §2 Abs. 1). Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt. Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche, nämlich Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.